Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von Perücken und Haarteilen aus Echthaar und Kunsthaar sowie Zubehör
MA Maskenbildner
Daniel Riedl
Friedenheimer Straße 13
80687 München
mail@danielriedl.com
1. Geltungsbereich
a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Vermietungen von Perücken, Haarteilen und Zubehör durch Daniel Riedl, MA Maskenbildner, Friedenheimer Straße 13, 80687 München, (im Folgenden „Vermieter“ oder „Daniel Riedl“), gegenüber seinen Kundinnen und Kunden (im Folgenden „Mieter“). Sie gelten sowohl gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB als auch gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend nicht ausdrücklich unterschieden wird.
b. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mieters werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Daniel Riedl stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu.
c. Die Erfüllung des Vertrags durch Daniel Riedl gilt nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen des Mieters.
2. Vertragsabschluss / Rücktritt vom Vertrag (Storno)
a. Mietverträge zwischen Daniel Riedl und dem Mieter kommen schriftlich (auch per E-Mail), mündlich oder fernmündlich zustande.
b. Der Mietvertrag wird mit seinem Abschluss gemäß lit. a wirksam und für beide Parteien verbindlich.
c. Wird Daniel Riedl ohne eigenes Verschulden durch höhere Gewalt (z. B. Streik, Betriebsstörung, behördliche Anordnung) an der rechtzeitigen Bereitstellung der Mietgegenstände gehindert, wird er für die Dauer und im Umfang der Behinderung von seiner Leistungspflicht frei. Weitergehende gesetzliche Ansprüche der Parteien bleiben unberührt.
d. Eine Änderung der gebuchten Menge ist bis drei Werktage vor Lieferung möglich, soweit die gewünschte Stückzahl verfügbar ist. Danach gilt das zuletzt vom Mieter bestätigte Angebot.
e. Tritt der Mieter aus einem von ihm zu vertretenden Grund vom Mietvertrag zurück, kann Daniel Riedl eine pauschale Stornogebühr in folgender Höhe des vereinbarten Mietentgelts verlangen:
(i) bis 15 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Mietdauer: 20 %
(ii) bis 5 Kalendertage vor Beginn der vereinbarten Mietdauer: 40 %
(iii) danach: 80 %
Dem Mieter bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass Daniel Riedl kein oder ein wesentlich niedrigerer Schaden entstanden ist; Daniel Riedl bleibt es unbenommen, einen höheren tatsächlichen Schaden nachzuweisen und geltend zu machen. Ein gesetzliches Widerrufsrecht des Mieters gemäß Ziffer 13 bleibt unberührt.
3. Mietgegenstände
a. Die Mietgegenstände einschließlich aller Bestandteile bleiben Eigentum von Daniel Riedl.
b. Die Mietgegenstände sind dem Online-Katalog, der jeweils gültigen Preisliste oder dem individuellen Angebot zu entnehmen. Beschreibungen und Abbildungen erfolgen nach bestem Wissen, stellen jedoch lediglich Circa-Angaben dar und keine zugesicherten Eigenschaften.
c. Es gelten die von Daniel Riedl vergebenen Artikelnummern und Objektbezeichnungen.
d. Daniel Riedl ist berechtigt, an den Mietgegenständen Eigentumskennzeichnungen anzubringen. Diese dürfen vom Mieter weder entfernt noch unkenntlich gemacht werden.
e. Sofern nicht anders gekennzeichnet oder kommuniziert, handelt es sich bei den Mietgegenständen um gebrauchte Ware.
4. Mietdauer
a. Die Mietdauer beträgt in der Regel einen Veranstaltungs- bzw. Drehtag. Bei längeren Mietzeiträumen werden gesonderte Vereinbarungen getroffen.
b. Eine Verlängerung der Mietdauer ist Daniel Riedl rechtzeitig, spätestens vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit, in Textform (§ 126b BGB) anzuzeigen.
c. Bei Verlängerung bzw. Überschreitung der vereinbarten Mietzeit wird der zusätzliche Zeitraum anteilig nachberechnet.
5. Mietpreis
a. Die im Angebot und in der jeweils gültigen Preisliste angegebenen Preise verstehen sich pro Stück und Tag (bzw. für den im Angebot vereinbarten Zeitraum). Daniel Riedl macht von der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG Gebrauch; die angegebenen Preise enthalten daher keine Umsatzsteuer und es wird keine Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Entfällt die Anwendbarkeit dieser Regelung, weist Daniel Riedl die gesetzliche Umsatzsteuer auf den Rechnungen entsprechend gesondert aus.
b. Bei mehrtägigen Vermietungen werden gesonderte Staffelpreise vereinbart.
c. Vorbestelltes und reserviertes Mietgut, das vom Mieter nicht abgeholt bzw. nicht übernommen wird, wird dem Mieter grundsätzlich in Rechnung gestellt, sofern Daniel Riedl nicht anderweitig zumutbar über die Sache verfügen konnte.
d. Transport, Anlieferung sowie Auf- und Abbau der Mietgegenstände sind im Stückpreis nicht enthalten und werden gesondert nach Aufwand oder gemäß Angebot berechnet.
6. Transport
a. Holt der Mieter die Mietgegenstände selbst ab, hat er für einen geeigneten, geschlossenen und ordnungsgemäß gesicherten Transport zu sorgen. Ab Übergabe an den Mieter gehen Gefahr und Kosten des Transports auf den Mieter über.
b. Ist eine Lieferung durch Daniel Riedl vereinbart, erfolgt diese termingerecht an den vom Mieter genannten Ort; die Abholung erfolgt zum vereinbarten Zeitpunkt. Die Gefahr geht mit Übergabe der Mietgegenstände an den Mieter bzw. eine von ihm benannte Person auf den Mieter über.
c. Gesondert ausgewiesene Transportkosten umfassen nicht den Auf- und Abbau der Mietgegenstände sowie das Verteilen und Einsammeln vor Ort. Diese Leistungen erbringt Daniel Riedl auf Wunsch gegen gesonderte Vergütung.
d. Erfolgen Anlieferung und Abholung durch ein von Daniel Riedl beauftragtes Transportunternehmen, hat der Mieter sicherzustellen, dass eine von ihm autorisierte Person vor Ort ist und den Empfang der Mietgegenstände durch Unterschrift auf dem Lieferschein bestätigt. Ist keine solche Person anwesend, wird der Mieter hierüber vorab in Textform informiert und erhält Gelegenheit, innerhalb einer angemessenen Frist Einwendungen gegen den ordnungsgemäßen Empfang zu erheben; erfolgen innerhalb dieser Frist keine Einwendungen, gilt der Empfang als ordnungsgemäß bestätigt.
e. Der Mieter stellt sicher, dass dem beauftragten Transportunternehmen freier, geeigneter und termingerechter Zugang zum Lieferort möglich ist.
7. Haftung des Mieters für die Mietgegenstände
a. Mit Übernahme der Mietgegenstände im Lager von Daniel Riedl, Friedenheimer Straße 13, 80687 München, oder am vereinbarten Lieferort beginnt die Haftung des Mieters für die überlassenen Mietgegenstände. Es wird empfohlen, hochwertige Echthaar-Mietgegenstände für die Dauer der Nutzung zu versichern.
b. Die Haftung endet mit Rückgabe der Mietgegenstände im Lager/Fundus von DANI oder mit Übernahme der Mietgegenstände durch DANI im Rahmen der Abholung. Dies gilt auch, wenn der Mieter den Veranstaltungs- bzw. Drehort bereits vor dem vereinbarten Abholzeitpunkt verlassen hat. Der Mieter hat für eine ausreichende Bewachung der Mietgegenstände bis zur körperlichen Übernahme durch DANI zu sorgen.
8. Haftung von Daniel Riedl
a. Daniel Riedl haftet für Schäden – gleich aus welchem Rechtsgrund – unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Mieter regelmäßig vertrauen darf, ist die Haftung von Daniel Riedl der Höhe nach auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
b. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für die Haftung wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nicht für Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz.
c. Daniel Riedl ist bestrebt, stets mangelfreie Mietgegenstände zur Verfügung zu stellen. Der Mieter hat die Mietgegenstände bei Übernahme auf ihren ordnungsgemäßen Zustand und ihre Gebrauchstauglichkeit zu prüfen und erkennbare Mängel unverzüglich anzuzeigen. Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Mieters bleiben hiervon unberührt.
9. Pflichten des Mieters
a. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgsam zu behandeln und Beschädigungen zu vermeiden. Verschmutzungen sind vor Rückgabe fachgerecht zu reinigen bzw. reinigen zu lassen. Haarerzeugnisse dürfen ohne vorherige Zustimmung von Daniel Riedl nicht dauerhaft verändert werden; dies umfasst insbesondere Schneiden, Blondieren, Färben und Dauerwellen.
b. Eine abschließende Kontrolle der zurückgegebenen Mietgegenstände ist erst im Lager/Fundus von Daniel Riedl möglich. Die Rückgabe bzw. Abholung erfolgt daher vorbehaltlich der Vollständigkeit und Unversehrtheit; genaue Fehl- oder Schadensmengen können erst nach Zählung und Reinigung im Lager/Fundus festgestellt werden. Daniel Riedl zeigt festgestellte Mängel dem Mieter unverzüglich nach Feststellung an.
c. Der Mieter haftet während der Mietzeit sowie bei deren Überschreitung für Schäden und Verlust der Mietgegenstände, die durch vertragswidrigen oder unsachgemäßen Gebrauch entstehen; dies gilt entsprechend für das Verschulden seiner Angestellten, Beauftragten und sonstiger Dritter, deren er sich bedient. Für einfache, gebrauchsbedingte Abnutzung haftet der Mieter nicht.
d. Nicht zurückgegebene oder beschädigte Mietgegenstände werden dem Mieter zum Wiederbeschaffungs- bzw. Wiederherstellungswert in Rechnung gestellt. Die Geltendmachung eines darüberhinausgehenden Schadens, insbesondere entgangener Mieteinnahmen bis zur Ersatzbeschaffung, bleibt vorbehalten; dem Mieter bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens unbenommen.
e. Der Mieter darf die Mietgegenstände ohne vorherige Zustimmung von Daniel Riedl in Textform nicht außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbringen.
f. Der Mieter hat die Mietgegenstände frei von Rechten Dritter zu halten.
10. Hygiene und Lagerung der Mietgegenstände
a. Bei Perücken und Haarteilen aus Echthaar und Kunsthaar handelt es sich um am Körper getragene, hygienisch sensible Erzeugnisse. Daniel Riedl reinigt und desinfiziert die Mietgegenstände vor jeder Ausgabe fachgerecht.
b. Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände ausschließlich bestimmungsgemäß zu verwenden und die ihm von Daniel Riedl mitgeteilten Pflege- und Hygienehinweise zu beachten. Eine Weitergabe an Dritte ohne vorherige Zustimmung von Daniel Riedl ist nicht gestattet.
c. Der Mieter hat die Mietgegenstände während der Mietzeit trocken, staubfrei sowie geschützt vor direkter Sonneneinstrahlung und Hitzequellen (z. B. Föhn, Heizung, Lockenstab) zu lagern, möglichst auf einem geeigneten Perückenständer bzw. in der von Daniel Riedl mitgelieferten Verpackung, um Form, Struktur und Passform zu erhalten.
d. Ein eigenmächtiges Waschen, Föhnen, Bürsten mit ungeeigneten Produkten oder eine chemische Behandlung der Mietgegenstände durch den Mieter ist nicht gestattet; insoweit gilt die Zustimmungspflicht aus Ziffer 9 lit. a entsprechend. Grobe, oberflächliche Verschmutzungen darf der Mieter schonend entfernen.
e. Treten beim Mieter oder der tragenden Person während der Mietzeit Kopfläuse, andere übertragbare Erkrankungen oder Hautreaktionen auf, ist Daniel Riedl hierüber unverzüglich zu informieren; die betroffenen Mietgegenstände sind in diesem Fall gesondert verpackt und deutlich gekennzeichnet zurückzugeben.
11. Zahlungsbedingungen – Zahlungsverzug
a. Die Preise verstehen sich gemäß Ziffer 5 lit. a ohne gesonderten Ausweis von Umsatzsteuer, solange Daniel Riedl die Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStG in Anspruch nimmt.
b. Ist die bestellende Person nicht mit dem Rechnungsempfänger identisch, gilt im Zweifel die bestellende Person als Auftraggeberin bzw. Auftraggeber. Sie haftet für die Begleichung der Mietrechnung sowie für alle mit einer etwaigen Eintreibung verbundenen, erforderlichen Kosten.
c. Die Rechnung wird nach Rückgabe der Mietgegenstände per E-Mail übermittelt. Der ausgewiesene Betrag ist innerhalb der angegebenen Zahlungsfrist, mangels anderer Angabe ohne Abzug, auf das angegebene Konto zu überweisen.
d. Eine Barzahlung ist nach vorheriger Absprache mit Daniel Riedl im Lager/Fundus möglich.
e. Der Mieter ist verpflichtet, Änderungen seiner Anschrift Daniel Riedl mitzuteilen, solange der Vertrag nicht beiderseits vollständig erfüllt ist. Unterbleibt diese Mitteilung, gelten Erklärungen (z. B. Mahnungen) als zugegangen, wenn sie an die zuletzt bekannte Anschrift versandt wurden.
f. Gerät der Mieter in Zahlungsverzug, gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen: Ist der Mieter Verbraucher, beträgt der Verzugszinssatz fünf Prozentpunkte über dem jeweiligen Basiszinssatz (§ 288 Abs. 1 BGB); ist der Mieter Unternehmer, beträgt er neun Prozentpunkte über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB). Erforderliche Mahnkosten sind vom Mieter zu erstatten. Beiden Parteien bleibt der Nachweis eines höheren bzw. niedrigeren Verzugsschadens unbenommen.
g. Zahlungen werden, soweit nichts anderes bestimmt ist, auf die jeweils älteste offene Forderung angerechnet.
12. Gerichtsstand, anwendbares Recht
a. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
b. Ist der Mieter Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuchs, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz von Daniel Riedl in München. Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
c. Mit Wirksamwerden dieser AGB verlieren alle bisherigen Fassungen ihre Gültigkeit.
13. Verbraucherinformation – Widerrufsrecht
Schließt ein Verbraucher den Mietvertrag im Fernabsatz ab (z. B. per Telefon, E-Mail oder online), besteht grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB. Da die Vermietung der Mietgegenstände jedoch der Erbringung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung vergleichbar ist, für die der Vertrag einen bestimmten Zeitraum oder Termin vorsieht (§ 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB), besteht in diesen Fällen nach dieser Ausnahmeregelung kein Widerrufsrecht. Der Mieter wird hierauf im Bestellprozess gesondert hingewiesen. [Hinweis: Diese Einschätzung ist im Einzelfall zu prüfen, siehe Begleithinweis.]
14. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: Januar 2026